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Wini (Wini01)
| Veröffentlicht am Sonntag, den 04. Juni, 2000 - 09:07: |
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Hallo! Ich habe noch eine Frage, da ich am Mittwoch eine Klausur schreibe und daher noch ein paar Beweis benötige hätte ich da noch was wo ihr mir vieleicht helfen könnt und zwar der Satz lautet so: Es sei f eine integrierbare Funktion auf dem Intervall [a;b]. Besitzt der Funktionsgraph Gf die Nullstellen mit a <= x01 <= x02 <= .... <= x0n <= b, dann kann die Fläche zwischen den Integrationsgrenzen ( x = a bzw. x = b), dem Funktionsgraphen und der x- Achse mit Hilfe der folgenden Formel berechnet werden. Ich komme damit einfach nicht klar. Was es bedeutet habe ich jetzt heraus gefunden aber nihct wie man es beweist. Ich hoffe auf eure Hilfe schon mal danke im Voraus. |
OliverKnieps (Oliverk)
| Veröffentlicht am Sonntag, den 04. Juni, 2000 - 16:23: |
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Hallo Wini, jetzt fehlt eigentlich nur noch die von Dir angekündigte "folgende Formel"! Bitte reiche Sie nochmal nach! Oliver |
Wini (Wini01)
| Veröffentlicht am Sonntag, den 04. Juni, 2000 - 21:41: |
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Es gibt keine Formel. Die soll für alle Flächenberechnungen gelten. Es heißt eigentlich nur, dass man bei der Flächenberechnung von negativen Funktionsgrapfen die Rechnung in Betragszeichen setzt und dann addiert aber finde ich ja toll dass sich überhaupt einer damit beschäftigt Danke |
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