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pfamar2 (pfamar2)
Neues Mitglied Benutzername: pfamar2
Nummer des Beitrags: 5 Registriert: 09-2002
| Veröffentlicht am Samstag, den 15. März, 2003 - 23:38: |
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hallo könnt ihr mir bitte bei den Mathehausaufgaben helfen, ich kapiere sie überhaupt nicht, es wäre schön wenn ihr sie mir erklären würdet Von einem Sparguthaben in Höhe von 40000 €, das mit 6 % p.a. verzinst wird, werden nach einer Karrenzzeit von 5 Jahren jährlich gleich hohe Beträge abgehoben, durch die das angesparte Kapital nicht abgebaut wird. Wie hoch ist der Jahresbeitrag , wenn er a) Am Jahresanfang b) Am Jahresende abgehoben wird? Danke schon mal im voraus!! Gruß: Maria
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Josef Filipiak (filipiak)
Erfahrenes Mitglied Benutzername: filipiak
Nummer des Beitrags: 307 Registriert: 10-2001
| Veröffentlicht am Sonntag, den 16. März, 2003 - 12:55: |
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Ist die Anzahl der Rentenzahlungen unbegrenzt, heißt die Rente ewige Rente. Der Barwert einer ewigen jährlich nachschüssig zahlbaren Rente beträgt: R0=r/i Analog gilt für den Barwert einer jährlichen ewigen Rente mit vorschüssigen Zahlungen: R0=rq/i Aufgabe a) 40000*1,065=(r*1,06)/0,06 40000*1,338225578=(r*1,06)/0,06 53529,02 = (r*1,06)/0,06 3,211,74 = r*1,06 r = 3029,94 Der Jahresbetrag beträgt 3.029,94 €. Aufgabe b) 40000*1,065 = r/0,06 53529,02 = r/0,06 r = 3211,74 Der Jahresbetrag beträgt 3.211,74 €, wenn am Jahresende abgehoben wird. Gruß Filipiak |
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