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Laura (Ninja03)
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 16:57: |
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Warum darf man bei lim (x gegen2)(x²-x+2)x-2) die 1. Regel von L´Hopital nicht anwenden? Was würde sich nach dieser Regel ergeben? Das Prolem ist bei mir kommt etwas raus!! |
Bernd
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 12:40: |
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Hallo Laura, Was kommt denn raus? |
Justin
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 18:20: |
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Hallo Laura, also wenn ich das richtig sehe: lim (x gegen 2) für (x²-x+2)/(x-2) Setzt man für x=2 ein, erhält man den Ausdruck 4/0. Die Regel von l'Hopital ist hier fehl am Platze, denn sie darf nur eingesetzt werden für Grenzwert-Berechnungen, bei denen sich die Ausdrücke 0/0 oder unendlich/unendlich ergeben. Außerdem ist der Ausdruck 4/0 bereits aussagekräftig genug: Es liegt eine Polstelle vor, an der der Graf nach PLUS/MINUS unendlich "verschwindet". Die l'Hopital-Regel soll vor allem da für Klarheit sorgen, wo eine (behebbare) Definitionslücke vorliegt. Soweit alles klar? Ciao Justin |
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