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Finanzmathematik

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Steffi
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Veröffentlicht am Mittwoch, den 23. Juni, 1999 - 15:46:   Beitrag drucken

Ein Bauherr hat ein Darlehen von 250000 DM aufgenommen zu 8,5% Zinseszins bei 1,5 % Anfangstilgung. Zins und Tilgung werden jeweils mtl. vorschüssig bezahlt, aber von der Bank nur vierteljährlich nachschüssig berechnet. Die bisherige Laufzeit betrug 10 Jahre. Nach seinem Protest gegen diese Praxis bietet ihm die Bank an, es bei dieser Praxis zu belassen, dafür aber als Ausgleich sofort 5000 DM der Restschuld zu erlassen. Sollte der Bauherr darauf eingehen oder statt dessen fordern, daß ab sofort seine Zahlungen mtl. vorschüssig berechnet werden. (Restliche Laufzeiten berechnen und Unterschiedsbetrag).
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Bodo
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Veröffentlicht am Freitag, den 25. Juni, 1999 - 13:03:   Beitrag drucken

Hi Steffi, ich würde so verfahren:
berechne aufsummierend die einzelnen Zahlungen monatlich vorschüssig und dann vierteljährlich nachschüssig, indem Du die 5000 DM Restschuld herausrechnest. Dann vergleiche.
Allerdings ist noch wichtig, wann die 5000 DM Restschuld erlassen werden, je früher, desto weniger Zinsen fallen ja an.

Eigentlich müßte man auch noch reinrechnen, daß man bei nachschüssiger Zahlung das Geld erst später zahlt und dementsprechend vorher als Guthaben verzinsen kann, was die nachteilige Berechnung etwas entschärft. Natürlich müßte dann dieser Guthabenzinssatz bekannt sein.

Also, ich sehe das nicht als 100%ig klare Aufgabenstellung, Grüße an Deine(n) Leher(in).

Aber wäre interessant, wenn Du nochmal schreibst, wie das genau gemeint ist.
Bodo

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