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fabio miller (Millah)
| Veröffentlicht am Freitag, den 30. November, 2001 - 14:21: |
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ich soll diesen satz beweisen sei f eine x0 zweimal diferenzierbare funktion mit f(x0) = 0 dann hat f in x0 ein maximum,wenn f''(x0)<0 minimum ,wenn f''(x0)>0 kann mir jemand den beweis hinschreiben |
Ingo (Ingo)
| Veröffentlicht am Samstag, den 01. Dezember, 2001 - 01:23: |
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Das kann so nicht stimmen. Gegenbeispiel : f(x)=x²+3x+2=(x+1)(x+2) An den Stellen x=-1 und x=-2 ist jeweils f(x)=0 und es ist f''(x)=2>0 Beide Stellen sind aber keine Extrema der Funktion. Kann es sein, daß f '(x)=0 die Voraussetzung sein sollte ? |
Verena (Karabagh)
| Veröffentlicht am Samstag, den 01. Dezember, 2001 - 09:38: |
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Völlig richtig gefolgert. Es kann nur dann ein Extremum errechnet werden, wenn ich die Erste bleitung (also f'(x)) = 0 setze. Ob es sich dabei um ein Maximum oder ein Minimum handelt, zeigt erst die weitere (also zweite) Ableitung f (x) Verena |
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