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Friederike
| Veröffentlicht am Sonntag, den 07. Januar, 2001 - 13:52: |
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Anjas Eltern wollen eine neue Wohnung beziehen. Dort erhält Anja ein Zimmer, das 4,2 m lang und 3,4m breit ist. Um die Aufstellung ihrer Möbel zu planen, zeichnet sie ein Rechteck für den Grundriss des Zimmers. Für die Länge wählt sie 8,4cm. Wie breit muss sie das Zimmer zeichnen? Überlege dazu auch, mit welchem Faktor Anja die Länge des Zimmers verkleinert hat. Reich es jetzt, wenn ich 4,2m: 0,084 rechne? Dann wurde das Zimmer 50 verkleinert, oder mit 0,5 gestreckt. Wenn ich 3,4: 50 rechne, wird das Zimmer 6,8cm lang. Ist das so richtig? Oder muss man den Flächeninhalt mit einbeziehen? Dann kommt es meines Erachtens nämlich nicht hin...Bitte antwortet bald!!! |
gofal
| Veröffentlicht am Sonntag, den 07. Januar, 2001 - 20:15: |
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Nein, kein Flächeninhalt. Dein Ergebnis von 6,8cm stimmt, und auch, daß das Zimmer mit dem Faktor 50 verkleinert wird, nur das mit den 0,5 stimmt nicht. Das Zimmer wird mit 50 verkleinert oder mit 1/50 = 0,02 gestreckt. |
Friederike
| Veröffentlicht am Montag, den 08. Januar, 2001 - 13:03: |
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Danke! |
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