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Wahrscheinlichkeit

ZahlReich - Mathematik Hausaufgabenhilfe » ---- Archiv: Klassen 8-10 » Stochastik/Statistik/Wahrscheinlichkeit » Wahrscheinlichkeit « Zurück Vor »

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Anonym
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Veröffentlicht am Sonntag, den 21. März, 1999 - 17:02:   Beitrag drucken

Auf drei verdeckten Kärtchen ist jeweils einer der Buchstaben A,B,C notiert.Die Kärtchen werden nacheinander aufgedeckt.Der Gewinn beträgt 2DM,falls A als erster,und 1 DM ,falls A als zweiter Buchstabe erscheint.Erscheint A als letzter Buchstabe,muss 3DM bezahlt werden. Die Zufallsvariable X gibt den Gewinn in DM an. Stelle für X eine Tabelle auf. Welches Ereignis wird durch X=2 (X=1; X=-3)beschrieben ?

Danke im voraus ! Mario
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Anonym
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Veröffentlicht am Dienstag, den 23. März, 1999 - 01:44:   Beitrag drucken

Hi, für X können die drei beschriebenen Werte 1,2,-3 vorkommen, welche also dann in die Tabelle müßten.
Durch X=2 wird das Ereignis "A wird als erstes aufgedeckt" beschrieben.
Entsprechend für die anderen ...
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Iris Bunte
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Veröffentlicht am Sonntag, den 23. Mai, 1999 - 18:07:   Beitrag drucken

Ein Richter schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Angeklagter schuldig ist, auf 10%.
Danach muss sich der Angeklagte einem Lügendetektortest überziehen. Mit der Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent sagt der Detektor richtig voraus, dass der Angeklagte schuldig ist, mit 20% nicht.
Wenn der Angeklagte unschuldig ist, erkennt der Detektor das mit 90%, in 10% aller Fälle irrt er sich.
Frage: Wie whrscheinlich ist es für den Richter, dass der Angeklagte trotz schuldig laut Detektor trotzdem unschuldig ist?
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Anonym
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Veröffentlicht am Dienstag, den 25. Mai, 1999 - 22:55:   Beitrag drucken

Hallo,
ich mag diese Aufgaben nicht. Denn sehr oft (wie auch hier) sind die Formulierungen schwammig und 5 Mathematiker bekommen 5 verschiedene Ergebnisse.
Und das ist 8.-10. Klasse ??
Ich rechne mal so, wie ich es verstanden habe:

Also die Wahrscheinlichkeit für den Richter, daß der Angeklagte schuldig ist, ist 0,1.
Beim unschuldigen Angeklagten plädiert der Detektor auf schuldig mit 0,1.
Zusammen nach der Ausgangsschätzung des Richters ergibt sich ein Fehlurteil zu Lasten des Angeklagten mit 0,1*0,1=0,01 also in 1% aller Fälle.

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