Josef Filipiak (filipiak)
Erfahrenes Mitglied Benutzername: filipiak
Nummer des Beitrags: 303 Registriert: 10-2001
| Veröffentlicht am Montag, den 10. März, 2003 - 17:53: |
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Eine Übersicht über sämtliche Zahlungen zur Tilgung ener Schuld nennt man Tilgungsplan. Im Tilgungsplan werden für die einzelnen Jahre die Zinsen, die Tilgunsraten, die Annuität und die Restschulden angegeben. Der Tilgungsplan zeigt die Kontoentwicklung in der Form, wie sie durch die tatsächliche Kontoführung verursacht wird. Innerhalb der Annuitätendarlehen können die Berechnungen nach unterschiedlichen Kontoführungsmethoden durchgeführt werden. Die Methoden unterscheiden sich nach Art und Anzahl der Tilgungs- und Zinsverrechnungen. An einem Tilgungsplan kann also genau erkannt werden, zu welchen Zeitpunkten die Tilgungsanrechnungen vorgenommen werden, wann die Zinsen verrechnet werden und wann die Raten zu zahlen sind. Die Tilgungspläne sind in der Praxis etwas kompliziert, denn neben Zinsen und Tilgung müssen eventuell noch Verwaltungskosten, Schätzkosten, Kontoführungsgebühren, Provisionen, Bereitstellungszinsen oder andere Gebühren oder Beträge gezahlt werden. a) Kosten in Höhe von b% des jeweiligen Schuldrests können leicht in den Tilgungsplan eingearbeitet werden. Die Berechnungen müssen mit den alten Formeln aber mit dem neuen Zinssatz (p+b)% durchgeführt werden. b) Fixe Gebühren (z.B. 10 Euro Kontoführungsgebühren) werden im Tilgungsplan dadurch berücksichtigt, daß die Restschuld um die fixen Gebühren erhöht wird. c) Ein Disagio ändert am Tilgungsplan prinzipiell nichts, nur die Effektivverzinsung ändert sich. Allerdings erhält man eine niedrigere Auszahlung. Um einen gleich hohen Betrag (100%) ausgezahlt zu bekommen, muß die nominale Kreditsumme erhöht werden, was den Tilgungsplan natürlich verändert. Gruß Filipiak |