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Sebastian (Seebastian)
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 26. April, 2001 - 16:29: |
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Hi Haben da vom Lehrer nen Arbeitblatt mit haufen Aufgaben mit Prozenten und Zinsen bekommen die er bewertet. Hab auch schon die meisten selber geschafft aber bei den folgenden 3 Blick ich nicht durch. 3 Vom Monatslohn eines Facharbeiters werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 432,56 Euro abgezogen. Die Lohnsteuer beträgt 488,01 Euro. Berechnen Sie den Brutto- und den Nettolohn. [Hinweis: Nettolohn = Bruttolohn (laut Tabelle) - Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (7,5% von Lohnsteuer) - Sozialversicherungsbeiträge (19,5% von Bruttolohn) Sozialversicherung = Krankenversicherung (6,45% von Bruttolohn) + Pflegeversicherung (0,5% von Bruttolohn) + Rentenversicherung (9,3% von Bruttolohn) + Arbeitslosenversicherung (3,25 von Bruttolohn)] 23 Herr Schwarz entnimmt seiner Gehaltsabrechnung, dass der Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,5% bezogen auf die Lohnsteuer bei ihm 40,50 Euro ausmacht. Außerdem beträgt sein Nettolohn 54,8% seines Bruttolohns. Wie hoch ist der Bruttolohn von Herrn Schwarz? 28 Landtagswahlen 1994 in Sachsen: Wahlbeteiligung 58,4% folgende Stimmen wurden abgegeben: CDU 58,1% SPD 16,6% FDP 1,7% Bündnis 90 /Grüne 4,1% PDS 16,5% Republikaner 1,3% Sonstige1,7% a: Berechne anhand der Wahlbeteiligung, wie viel Prozent alle Wahlberechtigten für die jeweilige Partei gestimmt haben. b: Rechnen Sie dies in absolute Stimmenzahlen um, wenn die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt 3 586 160 Wähler betrug. [Hinweis: Parteien unter 5% erhalten keine Sitze im Landesparlament.] Na ja hoffe Ihr könnt mir helfen muss das Morgen abgeben. Thx |
Andra
| Veröffentlicht am Freitag, den 27. April, 2001 - 07:50: |
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Hallo Sebastian, das is ja ne ganze Menge. Ich glaub, die erst könnt ich schaffen. Also: Vom Monatslohn eines Facharbeiters werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 432,56 Euro abgezogen. Die Lohnsteuer beträgt 488,01 Euro. Berechnen Sie den Brutto- und den Nettolohn. [Hinweis: Nettolohn = Bruttolohn (laut Tabelle) - Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (7,5% von Lohnsteuer) - Sozialversicherungsbeiträge (19,5% von Bruttolohn) Sozialversicherung = Krankenversicherung (6,45% von Bruttolohn) + Pflegeversicherung (0,5% von Bruttolohn) + Rentenversicherung (9,3% von Bruttolohn) + Arbeitslosenversicherung (3,25 von Bruttolohn)] Gesucht: Brutto- und Netto-Lohn, B und N genannt. Gegeben: Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 432,56 Euro, genannt S. Die Lohnsteuer beträgt 488,01, genannt L. Nettolohn = Bruttolohn (laut Tabelle) - Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (7,5% von Lohnsteuer) - Sozialversicherungsbeiträge (19,5% von Bruttolohn) Wandle das in eine Gleichung um: N = B - 0,08L - 0,075L - 0,195B Hoppla, hier steht, die Sozialvers. sind 19,5% von B! Also sind die 432,56 Euro = 0,195B Damit kriegst Du mit einem Dreisatz den Bruttolohn. Den Nettolohn kannst Du Dir dann mit der Gleichung von oben ausrechnen. Ciao, Andra |
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