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Sebastian (Seebastian)
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Veröffentlicht am Donnerstag, den 26. April, 2001 - 16:29:   Beitrag drucken

Hi

Haben da vom Lehrer nen Arbeitblatt mit haufen Aufgaben mit Prozenten und Zinsen bekommen die er bewertet. Hab auch schon die meisten selber geschafft aber bei den folgenden 3 Blick ich nicht durch.

3

Vom Monatslohn eines Facharbeiters werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 432,56 Euro abgezogen. Die Lohnsteuer beträgt 488,01 Euro. Berechnen Sie den Brutto- und den Nettolohn.
[Hinweis:
Nettolohn = Bruttolohn (laut Tabelle) - Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (7,5% von Lohnsteuer) - Sozialversicherungsbeiträge (19,5% von Bruttolohn)
Sozialversicherung = Krankenversicherung (6,45% von Bruttolohn) + Pflegeversicherung (0,5% von Bruttolohn) + Rentenversicherung (9,3% von Bruttolohn) + Arbeitslosenversicherung (3,25 von Bruttolohn)]

23

Herr Schwarz entnimmt seiner Gehaltsabrechnung, dass der Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,5% bezogen auf die Lohnsteuer bei ihm 40,50 Euro ausmacht. Außerdem beträgt sein Nettolohn 54,8% seines Bruttolohns. Wie hoch ist der Bruttolohn von Herrn Schwarz?

28

Landtagswahlen 1994 in Sachsen:
Wahlbeteiligung 58,4%
folgende Stimmen wurden abgegeben:
CDU 58,1% SPD 16,6%
FDP 1,7% Bündnis 90 /Grüne 4,1%
PDS 16,5% Republikaner 1,3%
Sonstige1,7%

a: Berechne anhand der Wahlbeteiligung, wie viel Prozent alle Wahlberechtigten für die jeweilige Partei gestimmt haben.
b: Rechnen Sie dies in absolute Stimmenzahlen um, wenn die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt 3 586 160 Wähler betrug.

[Hinweis: Parteien unter 5% erhalten keine Sitze im Landesparlament.]

Na ja hoffe Ihr könnt mir helfen muss das Morgen abgeben.

Thx
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Andra
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Veröffentlicht am Freitag, den 27. April, 2001 - 07:50:   Beitrag drucken

Hallo Sebastian,
das is ja ne ganze Menge. Ich glaub, die erst könnt ich schaffen. Also:

Vom Monatslohn eines Facharbeiters werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 432,56 Euro abgezogen. Die Lohnsteuer beträgt 488,01 Euro. Berechnen Sie den Brutto- und den Nettolohn.
[Hinweis:
Nettolohn = Bruttolohn (laut Tabelle) - Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (7,5% von Lohnsteuer) - Sozialversicherungsbeiträge (19,5% von Bruttolohn)
Sozialversicherung = Krankenversicherung (6,45% von Bruttolohn) + Pflegeversicherung (0,5% von Bruttolohn) + Rentenversicherung (9,3% von Bruttolohn) + Arbeitslosenversicherung (3,25 von Bruttolohn)]

Gesucht: Brutto- und Netto-Lohn, B und N genannt.
Gegeben: Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 432,56 Euro, genannt S. Die Lohnsteuer beträgt 488,01, genannt L.

Nettolohn = Bruttolohn (laut Tabelle) - Kirchensteuer (8% von Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (7,5% von Lohnsteuer) - Sozialversicherungsbeiträge (19,5% von Bruttolohn)

Wandle das in eine Gleichung um:
N = B - 0,08L - 0,075L - 0,195B

Hoppla, hier steht, die Sozialvers. sind 19,5% von B! Also sind die 432,56 Euro = 0,195B
Damit kriegst Du mit einem Dreisatz den Bruttolohn. Den Nettolohn kannst Du Dir dann mit der Gleichung von oben ausrechnen.

Ciao, Andra

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