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THOMAS
| Veröffentlicht am Montag, den 18. September, 2000 - 03:51: |
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Ein Lebensversicherungsvertrag enthält folgende Klauseln für die Kapitalrückzahlung im erlebensfall: 1)Zwölfmal eine jährliche Rente von 18´000DM,erstmals bei Vollendung des 60.Lebensjahres. 2)Ablösung der Versicherungssumme in einem Betrag bei Vollendung des 60.Lebensjahres. Berechnen Sie diese Ablösesumme unter Zugrundelegung von 7,5%p.a. Zinseszins. VIELEN DANK FÜR DIE HILFE. THOMAS+FREUNDE |
Fern
| Veröffentlicht am Montag, den 18. September, 2000 - 14:04: |
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Hallo Thomas, Der Barwert einer vorschüssigen Rente berechnet sich nach der Formel: B= R*r(rn-1)/(rn*i) ============================ wobei: i.....Zinssatz r.....Aufzinsungsfaktor r=1+i n.....Laufzeit (in Jahren) R.....Rentenrate ================== In unserem Beispiel: i=0,075 r=1,075 n=12 Jahre R=18000 DEM B= 18000*1,075*(1,07512-1)/(1,07512*0,075)=149677 Die faire Ablösezahlung ist gleich dem Barwert, also DEM 149677,- ================================== |
Rott-Finanzen
| Veröffentlicht am Montag, den 18. September, 2000 - 16:15: |
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Lösung : Es wird eine Ablösesumme von 149.677,63 DM gezahlt, die anderenfalls zu 7,5 % für 12 Jahre angelegt, eine jährliche vorschüssige Rente von je 18.000,- DM bei Kapitalverzahr bis auf 0 DM ermöglichen würde. Berechnung : Ko . q^n = R . q . (q^n - 1) : (q - 1) R = 18.000; q = 1,075; q^n = 1,075^12 = 2,38178; n = 12; Ko = 149.677,63 DM |
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