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susixx
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 15. September, 2005 - 17:35: |
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Hi! Ich habe eine Aufgabe bekommen, mit der ich nichts anfangen kann. Sie lautet folgendermassen: In einem Einfamilienhaus mit einer Stockwerkshöhe von 2,38m steht für die Treppe eine etwa 4m lange Grundfläche zur Verfügung. Berechnen Sie für eine regelgerechte Treppe eine geeignete Stufenhöhe s. Wie viele Stufen sind nötig? Wie groß ist der Auftritt a, wie lang ist die Treppe insgesamt? Wie groß ist der Steigungswinkel der Treppe? (Wichtig: Ich darf die Grundfläche nicht voll für die Treppe ausnutzen, weil zwischen der Wand und dem Treppenanfang etwas Platz bleiben soll!) HILFE!! Wer kann mir helfen? |
Sotux (Sotux)
Senior Mitglied Benutzername: Sotux
Nummer des Beitrags: 627 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 15. September, 2005 - 17:11: |
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Hi, das kann so nicht gehen, ihr muesst im Unterricht oder in eurem Buch noch mehr Angaben dazu haben, in welchen Bereichen die Parameter von Treppen liegen sollen, nur zwei Werte reichen nicht aus um den Loesungsraum eng einzuschraenken. sotux (Beitrag von mir verschoben, da susi mehrere Beiträge mit dem gleichen Thema eröffnet hatte, ingo) |
Mathe1512 (Mathe1512)
Junior Mitglied Benutzername: Mathe1512
Nummer des Beitrags: 19 Registriert: 06-2005
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 15. September, 2005 - 19:20: |
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Hallo! Ich weiß, dass es Regeln für den Treppenbau gibt (Stufenhöhe und Trittbreite stehen in einem bestimmten Verhältnis, damit man "schön" darauf gehen kann). Vielleicht findest Du dazu was in Deinem Mathebuch oder im Internet. Das einzige, was man jetzt schon annähernd berechnen kann, ist die Steigung der Treppe und damit auch den Steigungswinkel (m=2,38/4; aber die Treppe hat ja keine 4m Länge, also ist der Wert nur ungefähr). Viele liebe Grüße mathe1512 |
susixx
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 15. September, 2005 - 21:33: |
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Vielen Dank erstmal!! |
Grandnobi (Grandnobi)
Erfahrenes Mitglied Benutzername: Grandnobi
Nummer des Beitrags: 65 Registriert: 01-2003
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 15. September, 2005 - 23:39: |
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Hi Susi, hier liegt wohl eher ein konstruktives Problem vor als ein mathematisches. Also empfehle ich zunächst einmal, die Grundlagen der Bauausführung zu studieren, z.B. DIN 18065. Diese Norm wende ich zwar auch zum ersten Mal an, aber sie ist in Internet an verschiedenen Stellen recht ausführlich wiedergegeben... http://www.ing-stoeckel.de/treppe/DIN/DIN18065.html http://www.khries.de/treppendin18065.htm http://www.tischler.de/Normensuche/din18065.htm Bei einem Einfamilienhaus können wir wohl von einer 20/23 Treppe ausgehen. smax = 20cm amin = 23cm. Bei einer Geschoßhöhe von h = 238 cm ergibt sich die Anzahl der Treppenstufen zu 12 (zwölf) und die Stufenhöhe s = 19,83 cm. An beiden Enden der Treppe ist ein Treppenpodest von 80 cm vorzusehen. Damit verbleiben von 400 cm Raumlänge noch 240 cm, um die erforderlichen 11 (elf) Stufenlängen unterzubringen. 240 cm / 11 = 21,82 cm Die Mindestauftrittslänge von amin = 23 cm wird unterschritten, also ist eine Unterschneidung vorzusehen. Ich wähle eine Unterschneidung von u = 4,2 cm, um (a+u) > 26 cm zu erfüllen. Möge mich ein Spezialist aus dem Baufach korrigieren, aber ich glaube, mit diesen Abmaßen eine regelgerechte Treppenausführung ermittelt haben. Ach ja, Susi, es hätte genügt, die Aufgabe nur ein einziges Mal im Forum stellen... |
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