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Massimo (Massimo)
Neues Mitglied Benutzername: Massimo
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 05-2004
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. Mai, 2004 - 11:15: |
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Hi, mein Lehrer hat mir verboten meinen TR zu benutzen, weil der Grafikfkt. und so hat. Darf er das? Hab mich im Netz informiert undauf der SEite calcoolator.de einen Gesetzesauszug gefunden und da steht, dass der erlaubt is. WAt nu? |
Mainziman (Mainziman)
Senior Mitglied Benutzername: Mainziman
Nummer des Beitrags: 774 Registriert: 05-2002
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. Mai, 2004 - 11:35: |
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Die letzte Entscheidungsinstanz ist nach wie vor der Lehrer zum einem, und zum anderen geht es um Deine Leistung und nicht um die des Taschenrechners; und falls Du als Ausnahme einen graphikfähigen Taschenrechner hast, selber Schuld; Gruß, Walter Mainzi Man, ein Mainzelmännchen-Export, das gerne weiterhilft oder auch verwirren kann *ggg*
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Ingo (Ingo)
Moderator Benutzername: Ingo
Nummer des Beitrags: 868 Registriert: 08-1999
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. Mai, 2004 - 11:45: |
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Also wenn Du Dich auf diesen Passus beziehst
quote:Grafiktaschenrechner und CAS-Taschencomputer sind in der Mehrzahl aller Bundesländer im Unterricht und zur Abschlussprüfung zugelassen.
dann hast Du schlechte Karten. Denn das bedeutet lediglich, dass die meisten Lehrer einen solchen Taschenrechner erlauben, nicht dass Du ein(einklagbares) Recht darauf hast, ihn im Unterricht und den Arbeiten zu verwenden. Wie Mainzi schon sagte liegt die Entscheidung, ob und welche Taschenrechner verwendet werden dürfen, einzig und allein beim Lehrer. |
Massimo (Massimo)
Neues Mitglied Benutzername: Massimo
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 05-2004
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. Mai, 2004 - 12:47: |
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Das ist aber eine Frechheit! Wieso kann sich ein Lehrer über Gesetze hinwegsetzen? Dafür gibt es sie doch... wenn jeder macht, was er will, dann herrschen bald Anarchismus und Selbstjustiz. Das beginnt schon im kleinen. Ich hab ihn mir gekauft, weil er erlaubt ist. Und dann kommt der daher und will's mir verbieten. Das ist ungerecht. |
Jair_ohmsford (Jair_ohmsford)
Senior Mitglied Benutzername: Jair_ohmsford
Nummer des Beitrags: 685 Registriert: 10-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 05. Mai, 2004 - 13:12: |
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Hi Massimo! Ich fürchte, du musst besser hinsehen, wenn du etwas liest. Ingo hat doch ganz deutlich geschrieben, dass es eben kein Gesetz gibt, dass graphische Taschenrechner zuzulassen sind. Ein Lehrer darf sie zulassen, wenn er das für richtig hält. Was die Gerechtigkeit betrifft: Hältst du es für übermäßig gerecht, dass sich ein reicher Schüler mal eben locker so einen Taschenrechner zulegt und damit arbeiten kann, während ein armer Teufel weiterhin mit seinem Ti-30 sein Dasein fristen muss? Schließlich: Es ist nicht ausgeschlossen, dass graphische Taschenrechner in absehbarer Zeit als gängige Arbeitsmittel zugelassen sind. Ob das dann aber für dich ein Grund zur Freude sein wird, sei mal dahingestellt: Solche punkteträchtigen Routineaufgaben wie Kurvendiskussionen gehören dann nämlich der Vergangenheit an, denn die macht ja der GTR. Dann wirst du eben mehr Beweise oder sonstige Aufgaben zum Nachdenken in den Klausuren lösen müssen. Und welcher Taschenrechner hilft dir dann? Viele Grüße Jair |
Mainziman (Mainziman)
Senior Mitglied Benutzername: Mainziman
Nummer des Beitrags: 776 Registriert: 05-2002
| Veröffentlicht am Samstag, den 08. Mai, 2004 - 09:22: |
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@Jair_ohmsford: ich würds gut finden, bereits in den Gymnasien mehr Beweise in den Klausuren zu haben; @Massimo: wieso versteifst Du dich, umbedingt Deinen TR verwenden zu wollen? Ein Gedanke mal ganz allgemein: Warum wird im ABI-Zeugnis nicht vermerkt, welchen TR man hatte, dann bekommt eine Note eine weitere Qualität; ich erinnere mich noch zurück, wie ich zur Schule ging, da gab es bei gleich teuren(mittlerweile billigen) TRs bereits Unterschiede, welche einem "das Leben" erleichterten; und da wäre es vielleicht durchaus nicht schlecht, entweder den verwendeten TR zu vermerken oder den in die Note einzubeziehen: je weniger er kann, desto mehr Basispunkte bekommt man, und jemand mit einem CAS sollte daher nie die Chance bekommen eine 1 zu bekommen; geht ja schließlich um die Leistung des Schülers und nicht um die Leistung/das mat. Vermögen des Schülers; Weil ich denke nicht es für gut zu heißen, jedem Schüler aufzuzwingen: "Du mußt den TR der Marke/Type verwenden"; es sei denn, sozial schwache bekommen das von der öffentlichen Hand finanziert! mir ist mein TI-30 lieber als jeder andere TR; ich will ja damit was schnell ausrechnen und mir nicht lange überlegen: "wie krieg ich die Rechnung in den TR rein", weil da bin ich im Kopf dann schneller *gg* Gruß, Walter Mainzi Man, ein Mainzelmännchen-Export, das gerne weiterhilft oder auch verwirren kann *ggg*
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Jair_ohmsford (Jair_ohmsford)
Senior Mitglied Benutzername: Jair_ohmsford
Nummer des Beitrags: 687 Registriert: 10-2003
| Veröffentlicht am Samstag, den 08. Mai, 2004 - 10:09: |
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@Mainziman: Nicht dass ich etwas gegen Beweise in Klausuren hätte, aber ich möchte den Aufschrei nicht hören, wenn ihr Anteil gesteigert würde. Wenn eine Aufgabe auch nur das Wort "Beweise" enthält, ist eine große Anzahl von Schülern von vorneherein blockiert - auch, wenn es sich eigentlich nur um eine "Rechnung mit angegebenem Ergebnis" handelt Zum Thema TR kann ich nur sagen: Recht hast du! Zwar liegt auf meinem Schreibtisch auch ein TI92+, den ich mal auf einer Fortbildung relativ preiswert kaufen konnte. Aber normalerweise nutze ich meinen guten alten HP-41 mit der allerdings für die meisten völlig unverständlichen UPN-Eingabe, aber einer riesigen Anzahl ganz einfach erreichbarer Zwischenspeicher - oder einen wirklich einfachen TI-30. Viele Grüße Jair |
Jule_h (Jule_h)
Erfahrenes Mitglied Benutzername: Jule_h
Nummer des Beitrags: 198 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Sonntag, den 09. Mai, 2004 - 09:48: |
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Nun gebe ich auch noch meine "Senf" dazu: Es gilt grundsätzlich (und galt auch schon während meines Studiums): Je mehr Hilfsmittel bei einer Kursarbeit oder Klausur zugelassen sind, als desto schwieriger wird sie in der Regel empfunden, weil eben - genau wie Jair schon schrieb - keine "gelernten" Dinge mehr abgefragt werden können. Ich erinnere mich gut an den Horror von Klausuren, in denen alle Hilfsmittel inclusive der eigenen Mitschrift aus der Vorlesung und gängigen Lehrbüchern erlaubt waren...Da gings halt wirklich nur noch darum zu beweisen, dass man es "geblickt" hatte. Wenn ich also graphikfähige Taschenrechner zulasse, dann kann man sie vermutlich nicht gewinnbringend einsetzen. |
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