Indra (indra)
Neues Mitglied Benutzername: indra
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 12-2002
| Veröffentlicht am Sonntag, den 29. Dezember, 2002 - 17:11: |
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Huhu! Im letzten Teil meines Beweises bin ich ein wenig verunsichert! Zu den Vor.:Es seien (|E, |G) eine Ebene mit Strecken und Pe|E ein Punkt. Es sei alpha={P} U s1 U s2 ein Winkel, der weder gestreckt noch der Nullwinkel ist, und (P, s, H) eine Flagge. ... So, sei nun noch vorausgesetzt, dass s1 C H und s2 C H gilt. Es seien gamma1={P} U s U s1 und gamma2={P} U s U s2. Gilt dann gamma1 ungleich gamm2, so liegt entweder s1 im Inneren von gamma2 oder s2 im Inneren von gamma1. Ich habe mir nun eine Skizze dazu gemalt und da s doch nicht genau definiert ist (?), habe ich s als Strahl, der nicht im Winkelinneren von alpha liegt, festgelegt. In diesem Fall ist alpha weder in gamma1 noch in gamma2 enthalten und gamma2 nicht in gamma1 und umgekehrt. In dieser Skizze kann ich die Behauptung nicht zeigen. Habe ich etwa etwas falsch konstruiert?? Oder sollte tatsächlich eine Behauptung zum ersten mal nicht gezeigt werden können????????????? (Ich hoffe es mag jemand versuchen, diesen wirren Text nach zu vollziehen....) |