Autor |
Beitrag |
Christian
| Veröffentlicht am Montag, den 19. November, 2001 - 17:31: |
|
Habe mal eine Frage zu dieser Funktion. Darf ich hier als definitionsbereich R angeben?? Eigentlich müsste das doch gehen, wenn man also Wertemenge komplexe Zahlen erlaubt, oder sehe ich das falsch. MfG C. Schmidt |
Peter
| Veröffentlicht am Montag, den 19. November, 2001 - 20:59: |
|
jepp, in C geht das; in IR natürlich nicht |
Komplexer
| Veröffentlicht am Montag, den 19. November, 2001 - 21:49: |
|
Hallo, Nein! In C gilt nicht: R ist Definitionsbereich. In C gilt: C ist Definitionsbereich! |
Peter
| Veröffentlicht am Montag, den 19. November, 2001 - 22:28: |
|
Was spricht denn gegen f:IR -> C ? Ist doch als Abbildung möglich, oder? Solange es nicht um den maximalen Definitionsbereich geht ... Peter |
Komplexer
| Veröffentlicht am Dienstag, den 20. November, 2001 - 08:15: |
|
Hallo Peter, Wenn nicht genauer angegeben, versteht man unter Definitionsbereich immer den maximalen Definitionsbereich. Ansonsten könnte die Antwort auch lauten: in C ist der Definitionsbereich die Zahl Null. (oder die Zahl 78). |
Peter
| Veröffentlicht am Dienstag, den 20. November, 2001 - 14:17: |
|
Hallo Komplexer, das wäre aber keine sinnvolle Antwort auf Christians Frage: "Darf ich hier als definitionsbereich R angeben?? " Die habe ich nämlich so verstanden, ob man den im Reellen üblichen nichtnegativen Defintionsbereich auf ganz IR ausweiten kann, der Wertebereich ist dann zwar nicht ganz C, aber zwei Teilbereiche von C, nämlich die imaginäre und die reelle Achse Gruß Peter |
Christian
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:37: |
|
Jo, das meinte ich mit meiner Frage. Darf man das jetzt oder nicht?? MfG C. Schmidt |
Peter
| Veröffentlicht am Mittwoch, den 21. November, 2001 - 19:54: |
|
Ja, darf man! Du hast dann als Definitionsbereich IR und als Wertebereich die imaginäre Achse (bei negativen x) und die reelle Achse aus C. Mfg Peter |
|