lsdxtc (lsdxtc)
Mitglied Benutzername: lsdxtc
Nummer des Beitrags: 33 Registriert: 09-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, den 04. September, 2003 - 20:31: |
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Eine Kiste Getränke kostet 12,5 E.(uro) Der Pfand dafür beträgt 3.1 E. Die enthaltene MwSt. von 16% macht 2.15 E. aus. Die Gesamtkosten (Getränke und Pfand) belaufen sich also auf 15,6 E. Teile ich dies nun durch 1.16 (MwSt) ergeben sich 13,45 E. 13,45 plus MwSt (2,15 E.) ergibt natürlich den Endpreis von 15,6 E. Ein Pfand ist eine Hinterlegung (engl.: Deposit). Wenn ich die leere Getränkekiste zurückgebe wird mir der Pfand für eine gleichwerige Kiste nicht mehr, bzw. gegengerechnet. Gebe ich also diese Kiste zurück und hole mir eine neue, so zahle ich auf den Preis von 12,5 E 16% MwSt. (Wieso das Zeug eigentlich dadurch "Mehr-Wert" wird, wollen wir mal dahingestellt lassen). 12,5 E. mal 1,16 ergeben also 14,5 E. Plus dem Pfand von 3,1 E. ergäben sich 17,8 E. Dies ergibt einen Fehlbetrag zur Gesamtsumme von 2,2 E. Gut, neuer Versuch: Im Gesamtbetrag von 15,6 E. sind 2,15 E. MwSt. enthalten. Ohne MwSt. kostet also die Kiste 10,78 E. Der Pfand enthält auch 16% MwSt. Also 3,1 E. / 1,16 = 2,67 E. (10,78+2,67)*1,16= 15,6 E. Matehematisch ist das durchaus schlüssig. ABER, SO FRAGE ICH MICH NUN, eine EINMALIGE HINTERLEGUNG bezeichnet als Pfand, wird daurch bei jedem neuen Kauf jedesmal mit 16% versteuert?, aber bei der Rückgabe nicht mit einem Aufschlag von 16% (zum Ausgleich des Aufpreises der EINMALIGEN HINTERLEGUNG) berücksichtigt ? Müsste also nicht in diesem Moment ein Pfandbetrag von 3,1 E * 1,16, d.h. von 3,6 E. berücksichtigt werden ? Einerseits hieße das, das die Kiste dann nur noch 12 E. inkl. MwSt. beträgt. Aber wir haben ja als Grundvoraussetzung 12,5 E. (mit oder ohne MwSt. ?) Das verwirrt mich ! Sind irgendwelche Anwälte hier ??? O=der wer kann mir helfen ????? |